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    StaRUG – dieses Gesetz musst Du als Aktionär kennen!

    Seit 2021 gibt es in Deutschland ein neues Gesetz zur Restrukturierung von Unternehmen. 2023 wurde dieses Gesetz mehrfach zum Nachteil von freien Aktionären angewendet. Ich erkläre Euch, was es mit StaRUG auf sich hat und worauf Ihr bei Euren Investments achten müsst, damit das StaRUG nicht zu einer Falle wird.

    Die Idee klingt im ersten Augenblick sehr gut: Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen, kurz StaRUG, das Anfang 2021 in Kraft getreten ist und die Europäische Restrukturierungs-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, soll Unternehmen in Krisensituationen Möglichenkeiten an die Hand geben, sich ohne Insolvenzverfahren zu restrukturieren.

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    Was sich so harmlos anhört, hat es in sich. Das mussten 2023 Aktionäre des Herstellers von Drähten, Kabeln und Bordnetzsystemen Leoni AG spüren. Bei der Firma lief es schon längere Zeit nicht gut. 2021 erwarb dann der österreichische Unternehmer Stefan Pierer rund 20 Prozent an Leoni. Am 29. März 2023 dann die Schockmeldung für die Leoni-Aktionäre: „Leoni AG vor Einigung über Sanierungskonzept zur Sicherung der Finanzierung – Restrukturierungsplan führt zum Ausscheiden der bisherigen Aktionäre“. Im Rahmen des Sanierungskonzeptes erfolgte eine Herabsetzung des Grundkapitals auf 0 Euro und eine anschließende Erhöhung des Grundkapitals um 150 Millionen Euro gegen Ausgabe von neuen Aktien der Leoni AG. Einziger Zeichnungsberechtigter ist die von Stefan Pierer gehaltene Gesellschaft. Diese Gesellschaft wird damit Alleinaktionär der Leoni AG und die Börsennotierung endet. Die Aktionäre verloren ihr komplettes Kapital.

    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__222.html

    Welche Durchschlagkraft das StaRUG hat, wurde hier sichtbar. Denn nach §222 Aktiengesetz ist eigentlich eine Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung anwesenden Grundkapitals der Aktiengesellschaft erforderlich. Gleiches gilt für die anschließende Kapitalerhöhung. Im § 186 Absatz 1 Aktiengesetz heißt es: „Jedem Aktionär muß auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden.“

    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__186.html

    § 186 Absatz 3 regelt zudem, dass im Falle des Bezugsrechtsausschlusses ebenfalls eine Hauptversammlungsmehrheit von drei Vierteln erforderlich ist.

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    All diese Hürden, welche die freien Aktionäre vor der Willkür eines Großaktionärs schützen sollen, können mit dem StaRUG offensichtlich übergangen werden, denn über die Kapitalmaßnahmen entschied im Fall der Leoni AG nicht die Hauptversammlung, sondern das Restrukturierungsgericht in Nürnberg. Mitte August endete dann der Börsenhandel und besiegelte den Totalverlust der Leoni-Aktionäre. Warum die ehemaligen freien Aktionäre der Leoni AG nicht ein gleichberechtigtes Zeichnungsangebot erhalten haben, erschließt sich mir nicht.

    Was bedeutet der Fall Leoni nun für uns Privatanleger? Er sendet eine ganz klare Botschaft: Finger weg von deutschen (und wahrscheinlich auch von solchen aus anderen EU-Ländern, da es sich beim StaRUG um umgesetztes EU-Recht handelt) Aktiengesellschaften, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Zu groß ist die Gefahr, dass man sich mittels StaRUG der lästigen Kleinaktionäre entledigt. Es besteht eine asymmetrische Verteilung von Risiken und Chancen zu ungunsten der freien Aktionäre. Zudem sehe ich die Gefahr, dass der Fall Leoni zahlreiche Nachahmer gerade im aktuell schwierigen konjunkturellen Umfeld finden wird.

    Ganz besonders vorsichtig sollte man werden, wenn notwendige und machbare Kapitalerhöhungen nicht durchgeführt werden. So mancher Großaktionär könnte damit bewusst dafür sorgen, dass die Firma in schwierigem Fahrwasser bleibt, um StaRUG anwenden zu können.

    In der WirtschaftsWoche gab es diese Woche einen ausführlichen Artikel zum StaRUG bei Spark Networks (aktuell noch kostenfrei einsehbar), der sehr lesenswert ist.

    Zum Abschluss noch ein paar persönliche Gedanken zum StaRUG, vor allem vor dem Hintergrund, dass ich gerade das Buch „Antifragilität“ von Nassim Taleb * als Hörbuch bei Audible höre. Mit Gesetzen wie StaRUG (aber auch mit zahlreichen anderen „Rettungsmaßnahmen“) wird versucht, vergleichsweise kleine Einheiten unseres Wirtschaftssystems zu schützen. Damit verhindern wir aber notwendige kreative Zerstörung und machen am Ende unser ganzes System und unseren Staat fragiler und anfälliger als je zuvor. Insolvenzen und risikobereites Unternehmertum machen in meinen Augen eine Gesellschaft als Ganzes robust und antifragil, während Behüten und Vollkasko für jeden einzelnen das ganze System instabil und anfällig werden lässt.

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