Zahlreiche Aktien sind in den vergangenen Wochen teils deutlich gefallen, andere gestiegen. Viele Anleger fragen sich nun, welche steuerlichen Auswirkungen hat es, wenn sie Aktien verkaufen. Kann man Aktiengewinne mit Aktienverlusten verrechnen? Muss man dafür eine Steuererklärung abgeben? Ich erkläre die Grundlagen der Besteuerung von Gewinnen aus Aktienverkäufen und ich zeige Euch einen Weg, wie Ihr ohne weiteren Kapitaleinsatz die Anzahl Eurer Aktien erhöhen könnt!
Die Besteuerung von Aktienkursgewinnen ist trotz Abgeltungssteuer gerade für viele Einsteiger noch ein Buch mit sieben Siegeln. Viele Anleger sind verunsichert. Im Folgenden möchte ich die Besteuerung von Aktienkursgewinnen erklären und einige Vorgehensweisen zeigen, die sehr lohnenswert sein können. Bezüglich der Besteuerung von ETFs und Fonds sowie bezüglich des Sparerpauschbetrags (Sparerfreibetrag, Freistellungsauftrag) von 801 € verweise ich auf die bereits erschienenen Artikel. Bei der Besteuerung von Optionsgeschäften gibt es zudem noch ungeklärte Punkte. Grundsätzlich ist es für die Besteuerung der Kursgewinne, anders als bei den Dividenden, unerheblich, ob es sich um deutsche oder internationale Aktien handelt. Im Nachfolgenden gehen wir davon aus, dass der Sparerpauschbetrag bereits ausgeschöpft ist, die Aktien nach 2009 angeschafft worden sind und keine Kirchensteuer fällig wird und der Anleger natürlich in Deutschland ansässig ist. Noch ein Hinweis: Ich bin kein Steuerberater. Das hier sind meine privaten Erfahrungen. Im Zweifel also immer einen Steuerberater zu Rate ziehen.
Zunächst einmal der einfachste Fall: Ihr habt 100 Aktien zu 50 Euro gekauft und diese sind jetzt auf 90 Euro gestiegen. Wenn Ihr die 100 Aktien nun verkauft, erzielt Ihr einen Gewinn von 4.000 Euro vor Steuern (Transaktionskosten hier mal außen vor gelassen, in der Praxis wird der Erlös nach Transaktionskosten und der Kaufpreis mit Transaktionskosten herangezogen): 9.000 Euro (100 x 90 Euro) minus 5.000 Euro (100 x 50 Euro Einstandswert) = 4.000 Euro Gewinn vor Steuern. Auf diesen Gewinn von 4.000 Euro wird nun die Abgeltungssteuer von 25 Prozent = 1.000 Euro fällig. Auf diese Abgeltungssteuer wird auch weiterhin der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent = 55 Euro fällig. In Summe zahlt Ihr also 1.055 Euro Steuern auf die 4.000 Euro Gewinn. Diese Abgeltungssteuer wird direkt von der Bank oder dem Broker berechnet und direkt an das Finanzamt abgeführt. Ihr bekommt dann 7.945 Euro auf Eurer Konto überwiesen. Euer Gewinn nach Steuern beträgt also 2.945 Euro. Es ist keine weitere Angabe in der Steuererklärung erforderlich. Die Abführung der Steuer erfolgt sofort beim Verkauf, nicht erst, wenn Ihr das Geld vom Broker auf Euer normales Bankkonto transferiert.
Wichtig zu wissen ist, dass nur in Deutschland ansässige Broker wie comdirect, Consors, Flatex, DKB, ING, Smartbroker, Trade Republic oder Scalable die Steuern direkt abführen. Bei Brokern, die im Ausland ansässig sind, zum Beispiel Degiro oder Captrader, wird beim Verkauf zunächst erst einmal keine Abgeltungssteuer einbehalten. Bei diesen Brokern müsst Ihr die Gewinne und Verluste dann in der Steuererklärung in der Anlage KAP angeben. Das hat Vor- und Nachteile. Vorteil ist gerade bei aktiven Tradern, dass das Geld (wenn man profitabel tradet) sofort komplett für neue Investments zu Verfügung steht. Nachteil ist, dass man zusätzlichen Aufwand mit der Steuer hat. Ihr könnt auch freiwillig die Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Dann erfolgt eine sogenannte Günstigerprüfung. Das lohnt vor allem bei sehr niedrigen Einkommen, beispielsweise wenn Ihr Student, Rentner oder Geringerverdiener seid. Das Finanzamt prüft dann, ob eine Versteuerung mit dem regulären Steuersatz zu einer niedrigeren Besteuerung führt, und falls das der Fall ist, bekommt Ihr Geld zurück.
Kommen wir nun zu einem Beispiel, bei dem in mehreren Tranchen gekauft worden ist. Nehmen wir also an, zunächst wurden 20 Aktien mit 70 Euro pro Aktie gekauft, kurze Zeit später dann noch einmal 30 Aktien mit 50 Euro pro Aktie. Insgesamt haben wir also 50 Aktien mit einem durchschnittlichen Einstandspreis von 58 Euro. Nun verkauft der Anleger 30 Aktien zum Kurs von 100 Euro. Bei unterschiedlichen Ankaufskursen und -zeitpunkten kommt das FIFO-Verfahren zum Einsatz. FIFO steht für First In First Out. Bei einem Verkauf werden also die zuerst gekauften Aktien genommen. In diesem Fall 20 Aktien zu 70 Euro und 10 Aktien zu 50 Euro. Damit ergibt sich ein Gesamteinstandswert von 1.900 Euro für 30 Aktien. Der Verkaufserlös beträgt 30 x 100 = 3.000 Euro. Daher muss die Differenz von 3.000 minus 1.900 Euro = 1.100 Euro versteuert werden. Die Abgeltungssteuer hierauf beträgt 275 Euro, hinzu kommen noch 15,13 Euro Solidaritätszuschlag.
Wichtig: Verluste aus Aktiengeschäften können nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Das ist besonders ärgerlich, wenn Ihr zum Beispiel eine Aktienposition mit Put-Optionen abgesichert habt: Dann kommt es vor, dass unter Umständen die Gewinne mit dem Put versteuert werden müssen und die Verluste aus der Aktienposition erst später mit anderen Aktienkursgewinnen verrechnet werden können.
Der Broker vermerkt über das gesamte Jahr hinweg, welche Gewinne bei Euch aus welchen Geschäften angefallen sind. Steht nun am Jahresende in Summe ein Verlust aus Aktiengeschäften an, so habt Ihr zwei Möglichkeiten: Wenn Ihr nichts unternehmt, wird der Verlust automatisch ins nächste Jahr vorgetragen. Dann werden künftige Kursgewinne erst mal mit den Verlusten verrechnet. Alternativ könnt Ihr bei den meisten Brokern bis Mitte Dezember einen Antrag auf Verlustbescheinigung stellen. Dann wird das Verlustkonto auf Null gesetzt, Ihr erhaltet die Bescheinigung und könnt dann diese beim Finanzamt einreichen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn Ihr auf einem anderen Konto Gewinne mit Aktien erzielt und versteuert habt.
Nun zum dritten und spannendsten Beispiel aus der Praxis: Nehmen wir an, Ihr habt am Anfang des Jahres kräftig Kursgewinne mitgenommen und 10.000 Euro Kursgewinne realisiert und darauf 2.500 Euro Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) und 137,50 Euro Solidaritätszuschlag gezahlt. Die Korrektur bei den Techaktien hat nun eine Position, von der Ihr überzeugt seid, um 4.000 Euro ins Minus gedrückt. Gekauft habt Ihr die 100 Aktien zu je 80 Euro (8.000 Euro Gesamtinvestment) und aktuell stehen sie bei 40 Euro. Ihr seid felsenfest von den Zukunftsaussichten des Unternehmens überzeugt und möchtet über die nächsten Jahre investiert bleiben. Wenn Ihr nun die 100 Aktien zu 40 Euro verkauft, bekommt Ihr neben den 4.000 Euro Kurswert noch 1.000 Euro Abgeltungssteuer und 55 Euro Solidaritätszuschlag zurück. Bei einigen Brokern kommt das Geld mit dem Betreff „Steueroptimierung WP-Geschäft“, bei anderen direkt mit der Verkaufsabrechnung. Gleichzeitig reduziert sich Euer steuerlich anrechenbarer Verlust von 10.000 Euro um die 4.000 Euro auf noch 6.000 Euro. Nun habt Ihr also 5.055 Euro für Neuinvestments zur Verfügung. Gelingt es Euch, die Aktien zu 40 Euro zu kaufen, könnt Ihr jetzt 126 Aktien kaufen! Durch diesen Trick habt Ihr nun 26 Aktien mehr im Depot!
Klar: Da Euer Einstand bei einem späteren Verkauf nun 40 und nicht 80 Euro bzw. 5.040 Euro (126 x 40 Euro) und nicht 8.000 Euro ist, müsst Ihr dann auch die höhere Kursdifferenz versteuern. Der Versteuerungszeitpunkt wird also nur nach hinten geschoben. Aber wenn Ihr die Aktie lange halten wollt, weil Ihr von den großartigen Perspektiven der Firma überzeugt seid, dann ist das ein perfektes Geschäft – und vielleicht kommt ja auch mal wieder sowas wie eine Spekulationsfrist nach deren Ablauf Gewinne ganz steuerfrei sind. Technisch müsst Ihr hier auf eine Sache aufpassen: Ihr dürft die Aktien nicht an Euch selbst verkaufen – also nicht denken: „Ich spare mir den Spread“ und legt bei einer Bank den Verkauf, bei der anderen den Kauf rein. Solche „Wash-Trades“ sind in Deutschland strafbar, ganz leicht von der BaFin zu ermitteln und führen zu strafrechtlichen Ermittlungen wegen Marktmanipulation. Wenn Ihr genügend Liquidität auf dem Konto habt, würde ich wie folgt vorgehen: Tätigt erst den Kauf und dann erst den Verkauf. Es gilt ja das FIFO-Verfahren. Dann gibt es keinen Ärger und auch ein steuerlicher Gestaltungsmissbrauch sollte dann nicht vorliegen.
Ich würde gerne Ihr YouTube-Videos zu Gewinnen bei ETFs, kann es aber nicht finden. Können Sie das bitte nochmal verlinken.
Meinst Du das mit der Vorabpauschale und Teilfreistellung: Hab 2 dazu gemacht:
2022: https://www.youtube.com/watch?v=mmQkGhfgD6w
2021: https://www.youtube.com/watch?v=yMkBuhmidJE