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    Verlustbescheinigung – wer sie braucht – Fehler vermeiden

    In diesen Tagen erhalten viele Depot-Inhaber ein Schreiben mit „Informationen zum Jahresende 2021“, in dem unter anderem die Möglichkeit eines Antrags auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung für 2021 genannt wird. Ich erkläre Euch, was eine Verlustbescheinigung ist, für wen die Ausstellung sinnvoll ist und was Ihr anschließend unbedingt machen müsst, wenn Ihr Euch eine Verlustbescheinigung ausstellen lasst.

    Auch wenn das Jahr 2021 im Großen und Ganzen für die meisten Anleger ein sehr erfolgreiches Börsenjahr war, gab es doch gerade in den letzten Wochen einige starke Kurseinbrüche bei einigen Technologieaktien. Zahlreiche Anleger haben die Notbremse gezogen und Verluste realisiert. Nun flattert dieser Tage bei vielen Banken ein Schreiben in die Postbox, dass man einen Antrag auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung stellen kann. Wie immer gilt bei steuerlichen Themen: Ich bin kein Steuerberater! Im Zweifel also Euren Steuerberater fragen.

    Was passiert, wenn ich mir eine Verlustbescheinigung ausstellen lasse?

    Falls Du Verluste realisiert hast und in einem der Verlustverrechnungstöpfe einen negativen Saldo hast, dann kannst Du Dir eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen. Die Bank bescheinigt Dir dann darin die Verluste und setzt die Töpfe zum Jahresbeginn 2022 wieder auf Null Euro zurück.

    Was passiert mit den Verlusten, wenn ich mir keine Verlustbescheinigung ausstellen lasse?

    Man kann, muss sich aber keine Verlustbescheinigung ausstellen lassen. Wenn Du es nicht machst, dann werden die Verlustverrechnungstöpfe im folgenden Jahr fortgeführt. Nehmen wir an, Du hast Ende 2021 einen Betrag von 500 Euro aus Aktienkursverlusten im Verrechnungstopf, dann wird dieser ins neue Jahr vorgetragen und die ersten 500 € Aktienkursgewinne gehen dann in den Verrechnungstopf, bevor der Sparerfreibetrag verwendet wird.

    Wann ergibt die Ausstellung einer Verlustbescheinigung Sinn?

    Der Hauptzweck einer Verlustbescheinigung ist, Gewinne und Verluste zwischen einzelnen Depots zu verrechnen. Nehmen wir an, Du hast im Depot bei der comdirect bank einen Kursgewinn mit Aktien von 5.000 Euro erzielt und bei Flatex einen Kursverlust von 3.500 €. Dann kannst Du (musst aber nicht) bei Flatex eine Verlustbescheinigung beantragen und beide Salden miteinander verrechnen lassen.

    Wie funktioniert die Verrechnung?

    Die Verrechnung geht nur über die Anlage KAP in der Steuererklärung. Im obigen Beispiel reichst Du die Jahressteuerbescheinigung der comdirect, die die abgeführten Steuern auf die Gewinne bei der comdirect bescheinigt, sowie die Verlustbescheinigung von Flatex zusammen mit Deiner Steuererklärung ein. Das Finanzamt verrechnet nun alles und erstattet Dir die zu viel gezahlten Steuern zurück.

    Was passiert, wenn ich eine Verlustbescheinigung beantrage, aber nicht beim Finanzamt einreiche?

    Das ist eine gefährliche Konstellation! Du musst die Verlustbescheinigung in der Steuererklärung einreichen, für die die Bescheinigung auch ausgestellt worden ist. Die Verlustbescheinigung 2021 muss also mit der Steuererklärung 2021 eingereicht werden. Selbst wenn Du keine oder nicht genügend Gewinne für den vollständigen Ausgleich hast. Das Finanzamt wird dann den Verlust feststellen und vortragen.

    Bis wann muss ich die Verlustbescheinigung beantragen?

    Bei den meisten Banken und Brokern ist die Deadline am 15. Dezember 2021.

    Weitere Fragen zum Thema Börse und Steuern beantworte ich am kommenden Sonntag in meinem Beitrag sowie im Video. Lass doch einen Kommentar hier, falls Du Fragen hast.

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    Haftungsausschluss: Der Autor erstellt die Beiträge nach bestem Wissen und Gewissen, eine Richtigkeit der angegebenen Daten kann jedoch nicht garantiert werden. Es findet keinerlei Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung durch Finanzgeschichten.com, die HWPH AG oder Matthias Schmitt statt. Bei den Beiträgen handelt es sich um persönliche Erfahrungsberichte, Meinungen und Recherchen, die ausschließlich Informationszwecken dienen. Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgendeines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken bis hin zum Totalverlust behaftet. Deine Investitionsentscheidungen darfst Du nur nach eigenen Recherchen und nicht basierend auf den Informationsangeboten von Finanzgeschichten.com treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die aus der Verwendung der Informationen entstehen.
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    16 Comments

    1. Danke für die Info. Eine Frage habe ich dazu. Wenn ich bei verschiedenen Banken z.B. bei Diba positiven Saldo im Verrechnungstopf habe und z.B. bei Flatex einen negativen aber wiederum bei Consors einen positiven Verrechnungstopf, kann ich mir aussuchen wo ich die Verlustbescheinigung anfordere. Nach dem Motto, hier ist mein Verlust am größten und den gleiche ich mit den größten Gewinn aus. Oder ist das so, dass ich bei jeder Bank, wenn ich das schon bei einer mache, auch machen muss? Vielen Dank nochmal für die durchaus wertvollen Beiträge!

      • Eine Verlustbescheinigung kannst Du Dir nur bei der Bank ausstellen lassen, bei der Du nach Verrechnung aller Geschäfte (die in einen Topf fallen, dazu am Sonntag mehr) ein negativer Saldo bleibt. Nehmen wir also mal an, Du hast bei der DIBA 2.000 € Gewinne, die versteuert wurden, bei Flatex 1.500 € Verlust und bei Consors 300 € Gewinn. Dann lässt Du bei Flatex die Verlustbescheinigung ausstellen, bei DIBA und Consors nimmst Du die Jahressteuerbescheinigung. Anschließend reichst Du alle drei Bescheinigungen beim Finanzamt zusammen mit deiner Steuererklärung ein. Dann werden die 1.500 € (wenn es die richtige Töpfe sind) mit den Gewinnen verrechnet und Du bekommst auf die 1.500 € die bereits gezahlten Steuern zurück.

    2. Ebenso danke für diesen Beitrag!
      Mein Frage diesbezüglich ist, was ich tun kann, wenn der Anbieter meines Depots KEINE Verlustbescheinigung ausstellt? Degiro z.B. stellt mir nur einen Jahresübersicht zur Verfügung.

      • Vielen Dank für Dein Feedback! Bei Degiro brauchst Du keine Verlustbescheinigung. Denn bei Degiro übernimmt der Broker nicht die Abführung der Steuern. Wenn Du bei Degiro, Captrader, Interactive Brokers, etoro, plus 500 etc. bist, dann musst Du Dich selbst um die Versteuerung der Kapitalerträge kümmern und die Anlage KAP in der Steuererklärung abgeben.

    3. Hi,
      Nur als kurze Nachfrage.
      Fonds-kurs-gewinne werden ja nicht mit Aktien-kurs-gewinnen verrechnet, so das man hier die Verlustbescheinigung nicht nutzen kann, wenn es die dort überhaupt da gibt, zb direkt bei der DWS, richtig? Oder fällt das dann unter die sonstigen Verlusttöpfe?
      Jetzt zur eigentlichen Frage
      Wie wird das eigentlich gehandhabt.
      Bank A 5.000 € Gewinne
      Bank B 20.000 € Verlust
      Durch die Verlustbescheinigung von Bank B, wird ja Bank A „ausgeglichen“.
      Die restlichen 15.000 € Verlust würden dann aber verfallen.
      Hab ich das in diesem Fall dann auch richtig verstanden? Dann sollte man sich 2 mal überlegen wie sich seine persönliche Zukunft an der Börse entwickeln könnte, zb ob man im nächsten Jahr größere Gewinnmitnahmen beabsichtigt und die Verlustbescheinigung dort dann besser aufgehoben wäre.
      Dadurch stellt sich mir noch eine weitere Frage, wäre es jetzt nicht sinnvoller bei mehreren Brookern ein Depot zu führen, damit man dann eventuell zb 3Verlusttöpfe hat, und nur den von Bank A mit 5.000 € zur Verrechnung nutzt und die von Bank B mit 2.000 € und von Bank C mit 13.000 € stehen lässt (Gesamt ja auch 20.000 Verlust). Unabhängig von irgendelche Depotkosten oä. nur um es zu verstehen.

      Danke für deine Antwort

      • Hallo Manni,
        Danke für Deine Geduld. Komme auf Grund meines Urlaubs erst heute dazu zu antworten.
        Vorneweg: Das ist keine Steuerberatung – das dt. Steuerrecht ist kompliziert und es kann sein, dass bei Dir andere Voraussetzungen gegeben sind. Also ggf. einen Steuerberater kontaktieren.
        Kursgewinne von Fonds / ETFs kannst Du nicht mit Kursverlusten aus Aktiengeschäften verrechnen. Umgedreht kannst Du aber Gewinne aus Aktienkursgeschäften mit Verlusten aus Fonds / ETF (Topf Sonstige) verrechnen.
        Auch die DWS sollte eine Verlustbescheinigung ausstellen können. Einfach dort mal anfragen.
        Die restlichen 15.000 € Verlust verfallen nicht, sondern werden dann beim Finanzamt vorgetragen.
        Bzgl. mehrerer Verlusttöpfe: Prinzipiell dürfte das möglich sein, bringt aber nicht wirklich viel, weil das Finanzamt die Verluste vortragen kann.

    4. Danke für den Beitrag, ich habe ein Problem für 2022 denke ich. Ich habe aus „Unwissenheit“ eine Verlustbescheinigung beantragt, jedoch für 2022 nicht genügend Kursgewinne, die die Verluste ausgleichen. Was passiert nun mit den Kursverlusten aus der Verlustbescheinigung die nicht 2022 gegengerechnet werden können? Werden die in die Folgejahre übertragen, bis sie aufgebraucht werden, oder habe ich Pech gehabt, und einen teuren fehlen begangen, da sie verfallen?
      Vielen Dank im Voraus
      Toni

      • Wichtig: Mit der Steuererklärung 2022 jetzt die Verlustbescheinigung beim Finanzamt (zusammen mit der/den Jahressteuerbescheinigung(en) einreichen). Dann wird der Verlust in Deiner Steuererklärung vom Finanzamt vorgetragen.

        • Danke für Ihre Antwort, aber wird der Verlustbetrag aus der Verlustbescheinigung 2022 auf die Folgejahre 2023 und 2024 usw. fortgeführt übertragen?

          • Ja, das Finanzamt trägt das für Dich vor. Und wenn Du dann 2023 Gewinne machst, reichst Du die Jahressteuerbescheinigung mit ein und bekommst dann die zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer zurück. Und wenn dann immer noch ein Rest bleibt, wird es weiter vorgetragen.

    5. Hallo Herr Schmitt,
      Danke für Ihren interessanten Beitrag. 2020 habe ich bei einem Aktienverkauf einen Verlust gemacht. Dafür habe ich mir von der Bank bisher KEINE Verlustbescheinigung ausstellen lassen. Kann ich das in 2023 nachholen und den Verlust meinem Finanzamt melden?
      Vielen Dank für Ihre Antwort!

      • Hallo Helmut,
        Danke für das Feedback. Vorneweg: Das ist keine Steuerberatung. Im Zweifel immer einen Steuerberater fragen, da das dt. Steuerrecht viele Spezialfälle kennt.
        Normalerweise sollte die Depotbank ja den Verlust in den Verlusttöpfen vortragen. Du kannst auch in diesem Jahr noch die Verlustbescheinigung ausstellen lassen und sie beim Finanzamt einreichen. Aber was bringt es Dir? Es bringt ja nur etwas, wenn Du ein weiteres Depot hast, auf dem Erträge angefallen sind und versteuert wurden. Verluste aus Aktiengeschäften können nur mit realisierten Aktienkursgewinnen verrechnet werden.
        Schöne Grüße
        Matthias

    6. Hallo Herr Schmitt,
      wegen der Nichtverrechnung von Aktienverlusten mit anderen Kapitaleinkünften ist ein Verfahren beim BFH anhängig (Az. VIII R 11/18).
      Wäre es nicht zu überlegen, daher eine Verlustbescheinigung (auch bei nur einem Depotkonto) generell anzugeben um einen Vorläufigkeitsvermerkt – Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Absatz 6
      Satz 4 EStG (§ 20 Absatz 6 Satz 5 EStG a.F.) – in dem Steuerbescheid zu erhalten?
      Ansonsten dürfte das Ergebnis des Verfahrens für ergangene Bescheide ohne Vermerk wohl keine Auswirkungen mehr haben.

      Gruß
      Patrick

      • Hallo Patrick,
        sehr interessanter Gedankengang. Könnte durchaus Sinn ergeben.
        Vor allem würde ich es dann machen, wenn ich große Aktienverluste hätte und jetzt z. B. nur noch ETFs mache (ggf. sogar Gewinne dort realisiert habe oder ab 2024 Vorabpauschalen zu erwarten habe). Da wäre es ein Weg um auf Nummer sicher zu gehen.
        Schöne Grüße
        Matthias

    7. Hallo Herr Schmitt,
      ich habe eine Frage zur Verlustbescheinigung im Zusammenhang mit der Steuererklärung. Obwohl ich in der Anlage KAP keine Kapitalerträge einzutragen habe (nur Verluste), bekomme ich nach der Angabe der Verlustbescheinigung eine deutlich reduzierte Steuerrückzahlung, als ohne die Angabe der Verluste. Das verwirrt mich doch sehr. Ich habe die Einträge gemäß der Verlustbescheinigung eingetragen. Wie kann es sein, dass es durch die Angabe der Verluste zu einer geringeren Steuerrückzahlung kommt?
      Vielen Dank vorab und schöne Grüße, Christina

      • Hallo Christina,
        da bin ich überfragt. Kann mir das nicht wirklich vorstellen. Die Verluste sollte ja einfach nur vorgetragen werden und den Rest nicht beeinflussen.
        Frag am besten Mal in einer Gruppe zum Thema Steuern. Ggf. hat da jemand einen Idee oder frag einen Steuerberater.
        Gruß
        Matthias

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