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    Spartipp: Bis zu 50 Euro für Bahncard-Besitzer!

    Besitzer der Bahncard der Deutschen Bahn können aktuell Gutscheine beantragen, da sie ihre Bahncard teilweise nicht nutzen können. Das hat die Deutsche Bahn schön versteckt im 4. Absatz einer mit „Update zur aktuellen Situation“ überschriebenen E-Mail mitgeteilt. Ich zeige Euch, wie Ihr Euch die Gutscheine sichert und wie viel zu erwarten ist.

    In einer am Freitag, dem 17.04.2020, von der Deutschen Bahn verschickten E-Mail heißt es: „Grundsätzlich ist Ihre BahnCard über die gesamte Laufzeit nutzbar und rechnet sich oft schon nach wenigen Fahrten. Nichtsdestotrotz ist uns bewusst, dass das Reisen für viele derzeit nicht bzw. nur eingeschränkt möglich ist. Als Ausgleich bieten wir allen betroffenen Kunden mit einer BahnCard 25 oder BahnCard 50 einen Reisegutschein an. Diesen können Sie hier beantragen. Der Gutscheinwert orientiert sich dabei an der Art Ihrer BahnCard.“

    Das unter dem folgenden Link https://www.bahn.de/p/view/home/info/bahncard-kulanz.shtml zu findende Formular ist schnell ausgefüllt. Lediglich Vorname, Name, E-Mail-Adresse, BahnCard-Nummer und Geburtsdatum müssen ausgefüllt werden. Und ab geht die Post. Bis eine Antwort kommt, kann es jedoch dauern. Die Bahn selbst schreibt, dass mit einer Bearbeitungszeit von drei bis vier Wochen zu rechnen ist.

    Wie viel kann man erwarten?

    Der Formularseite ist zu entnehmen, dass sich die Erstattung zwischen 10 und 50 Euro beträgt und vom Typ der Bahncard abhängig ist. Besitzer einer Bahncard 25, 2. Klasse, können daher wohl von zehn Euro ausgehen, Besitzer einer Bahncard 50 der 1. Klasse von 50 Euro. Voraussetzung für den Erhalt eines Gutscheins ist eine aktuell gültige BahnCard und bei Neukunden zusätzlich ein Kauf der BahnCard bis einschließlich 13. März 2020.

    Nicht betroffen von dieser Regelung sind Inhaber einer BahnCard 100. Allerdings weist die Deutsche Bahn darauf hin, dass sie sich an den BahnComfort Service wenden sollen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bahn ihre Premiumkunden schlechter behandelt als Besitzer einer normalen Bahncard.

    Der Gutschein kann auf Bahn.de oder in der App DB Navigator eingelöst werden. Er kann zum Beispiel für den Kauf einer neuen Fahrkarte oder für eine Sitzplatzreservierung verwendet werden. Die Gültigkeit des Gutscheins beträgt drei Jahre!

    Viel Erfolg beim Beantragen Eures Gutscheines. Hoffentlich können wir unsere Gutscheine schon bald wieder für eine Zugfahrt einlösen!

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