Besitzer Schweizer Aktien ärgern sich bei jeder Dividendenauszahlung gleich zweifach: Die Eidgenossen behalten bei der Ausschüttung gleich einmal 35 Prozent Quellensteuer ein. Der deutsche Fiskus erkennt davon nur 15 Prozent an und holt sich selbst noch einmal 10 Prozent. Was viele nicht wissen: Ein Großteil der Schweizer Quellensteuer lässt sich zurückholen! Ich erkläre Euch, wie es geht und was Ihr dafür braucht! Das Verfahren wurde inzwischen auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Alles dazu findet Ihr im verlinkten Artikel.
Hier findet Ihr die 5 notwendigen Schritte, um die zu viel einbehaltenen 20 Prozent Schweizer Quellensteuer zurückzuholen:
Schritt 1: Tax-Voucher beantragen
Bevor Ihr Geld von der Schweiz zurückbekommt, müsst Ihr für jedes Wertpapier, bei dem Schweizer Quellensteuer einbehalten worden ist, von Eurer Bank oder Eurem Broker einen Tax-Voucher beantragen. Bitte beachtet, dass einige Institute dafür Geld verlangen. Ein Blick ins Preis- und Leistungsverzeichnis des Instituts hilft Euch abzuschätzen, ob der Aufwand lohnt. Bei vielen Banken ist der Service allerdings kostenfrei.
Schritt 2: Formular- und Software-Download
Das notwendige Formular „Form 85“ wird in der Rubrik „Formulare Wohnsitz im Ausland“ auf den Seiten der Schweizer Steuerverwaltung zum Download angeboten. Hier könnt Ihr es direkt downloaden.
Um das Formular ausfüllen zu können, ist der Snapform Viewer erforderlich. Dieser kann hier gratis heruntergeladen werden. Er steht für verschiedene Windows-Versionen, Mac OS X und Linux zur Verfügung. Mit einem Klick auf die heruntergeladene Datei lässt sich die Installation starten.
Schritt 3: Formular ausfüllen
Nun geht es daran, das Formular auszufüllen. Die erste Seite ist mehr oder weniger selbsterklärend. Rechts oben müsst Ihr angeben, ob Ihr den Antrag erstmalig oder wiederholt ausfüllt. Zudem auszufüllen sind das Jahr, auf das sich die Rückerstattung bezieht (Ihr könnt die Rückerstattung für bis zu drei Jahre auf einmal beantragen!), Eure Adresse (2 x eintragen) und Bankverbindung. Anschließend tragt Ihr unten die Wertpapierpositionen, das Kaufdatum, die Aktienanzahl, die Höhe der Dividende, das Ausschüttungsdatum sowie den Gesamtwert ein. Den Rest errechnet das Formular. Links unten Ort, Datum und Eure Unterschrift auf dem Original nicht vergessen!
Im Snap Viewer könnt Ihr oben dann auf die 2. und 3. Seite weiterblättern. Die 3. Seite enthält eine Ausfüllhilfe. Nachfolgend seht Ihr die ersten beiden Seiten, wie ich sie ausfülle.
Schritt 4: Ab ans Finanzamt
Nach dem Ausdruck erhaltet Ihr drei Exemplare: Die Kopie für den Gläubiger dürft ihr behalten. Die anderen beiden Ausdrucke schickt Ihr an Euer Finanzamt. Dieses behält das „Exemplar für das deutsche Finanzamt“ und sendet Euch das „Exemplar für die Eidgenössische Steuerverwaltung, Bern“ zurück und bestätigt auf Seite 2 unten, dass Ihr am angegeben Ort wohnt und hier steuerlich ansässig seid.
Schritt 5: Brief in die Schweiz
Sobald Ihr Antwort von Eurem Finanzamt habt, geht das Formular zusammen mit dem Tax-Voucher ans Schweizer Finanzamt in Bern: Eidgenössische Steuerverwaltung, Eigerstr. 65, 3003 Bern, Schweiz. Ich habe meine Anträge bisher immer als einfachen Brief geschickt und alles ist angekommen. Wer allerdings ganz sicher gehen möchte, versendet den Brief als Einschreiben. Bis nun das Geld auf dem Konto ankommt, vergehen bis zu sechs Monate. Wichtig dabei: Das Geld wird in Schweizer Franken überwiesen. Je nach Institut fällt dabei nochmal eine Gebühr an.
Ihr seht, es ist kein Hexenwerk, die Schweizer Quellensteuer zurückzufordern. Wer viele kleine Positionen hat und eine Bank, bei der der Tax-Voucher kostenfrei ist, der sollte alle Belege über drei Jahre sammeln und dann gesammelt einreichen. Der Antrag muss dann innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem man die Dividende erhalten hat, also für die Jahre 2017, 2018 und 2019 spätestens bis 31.12.2020 erfolgen. Checkt mal, ob Ihr noch etwas zurückholen könnt und so frische Mittel für neue Investments bekommt!
Kann ich so die Quellensteuer der Schweiz immer noch zurückholen?
Ich habe gehört, dass man die Formulare jetzt auch online hochladen muss.. .
Oder akzeptiert die Schweiz die Vorgehensweise immer noch auf Ihre Art.
Ich würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.
Vielen Dank und viele Grüße
Thomas Bauer
Ab diesem Jahr soll es komplett elektronisch gehen. Ich hab letzte Woche endlich die letzten TAX-Vouchers für 2020 bekommen. Sobald ich das selbst gemacht habe, werde ich den Artikel dann aktualisieren. Kann aber noch etwas dauern, da ich aktuell beruflich ziemlich Land unter bin.
Nicht ganz elektronisch: die Ansässigkeitsbescheinigung geht immer noch händisch. Allerdings will sich auf meine Anregung hin Herr LFM-BW Bayaz um eine Lösung bemühen.
Stark! Und das witzige daran: Ich hab fast 2 Wochen gebraucht, bis ich die Ansässigkeitsbestätigung bekommen habe und drei Tage bis der Bescheid vom CH-Finanzamt bewilligt war.
Mittlerweile sollte der Prozess tot sein, da die Deadline ja in 2020 abgelaufen ist. Jetzt geht das ganze teils elektronisch und das Verfahren hier ist obsolet, da die Quellensteuer verjährt sein dürfte. Wäre hilfreich entweder den Beitrag zu löschen oder oben den Hinweis zu geben, dass das „Geschichte“ ist.
Es gibt in zwischen einen neuen Beitrag: https://finanzgeschichten.com/quellensteuer-bei-schweizer-aktien-zurueckholen-und-umgehen/
Danke für den Hinweis. Ich werde direkt oben einen Link zum neuen Beitrag einbauen.
ich möchte als Deutscher mit Wohnsitz und ausschließlicher Versteuerung in Deutschland ein Depot bei einer Schweizer Bank eröffnen. Ist in diesem Fall auch der Tax Voucher notwendig, um die zu viel einbehaltene Verrechnungssteuer / Quellensteuer zurück zu bekommen?
Ich vermute ja. Aber das kann Dir entweder ein Steuerberater oder die Schweizer Bank besser erklären.