Das anstehende StaRUG-Verfahren bei Varta hat viele Anleger eiskalt erwischt. Es steht zu befürchten, dass die Varta-Aktien bei einem erfolgreichen StaRUG-Verfahren wertlos ausgebucht werden. Ich erkläre Euch in diesem Artikel, welche steuerlichen Konsequenzen das hat und wie Ihr durch geschicktes Handeln den für Euch optimalen Weg findet, um die Verluste steuerlich zu nutzen.
Zum Jahresende hatte ich auf meinem Blog und YouTube-Kanal einen Artikel mit dem Titel: StaRUG – dieses Gesetz musst Du als Aktionär kennen! veröffentlicht und auf die asymmetrische Chance- und Risikoverteilung bei angeschlagenen Unternehmen hingewiesen, sowie erklärt, was das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen, kurz StaRUG096 für die freien Aktionäre in Deutschland bedeutet. Nach Endor ist nun Varta ein weiterer Fall, bei dem dieses Gesetz die freien Aktionäre de facto enteignen soll.
Was hat das StaRUG-Verfahren bei Varta für Privatanleger (in Deutschland) nun für Konsequenzen aus steuerlicher Sicht. Dazu vorneweg: Ich bin kein Steuerberater. Das, was ich hier schildere, sind lediglich meine eigenen Erfahrungswerte. Bitte im Zweifel immer einen Steuerberater hinzuziehen. Zudem hat Varta bisher nur mitgeteilt, dass zwei Optionen im Raum stehen, die aber beide das StaRUG anwenden und beide zum wertlosen Ausbuchen der Aktien führen sollen. Aber final entschieden ist die Sache noch nicht.
Welche beiden Varianten bieten sich nun Varta-Aktionären: Sie können die Aktien jetzt für den aktuellen Kurs von ein bis zwei Euro noch verkaufen, oder weiter auf ein Wunder hoffen und die Aktien dann wertlos ausbuchen lassen. Wirtschaftlich macht das für viele Anleger, die zu Kursen von 100 Euro und mehr eingestiegen sind, wenig Unterschied, wohl aber steuerlich.
Verkaufen Anleger die Aktien jetzt, realisieren sie Aktienkursverluste. Diese landen dann im Verlustverrechnungstopf Aktien. Dieser Verlustverrechnungstopf hat aber einen ganz entscheidenden Nachteil: Er darf nur mit Kursgewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Waren die Verluste mit Varta nun recht hoch, dauert es unter Umständen sehr lange, bis die Verlustvorträge aufgebraucht werden.
Anders sieht die Situation aus, wenn die Aktien wertlos ausgebucht werden. In diesem Szenario entstehen Verluste aus „wertlosen Wirtschaftsgütern“, und die haben einen Vorteil, aber auch einen Nachteil. Der Vorteil ist, dass die Verluste gegen sämtliche Kapitalerträge, also auch gegen Dividenden oder ETF-Erträge verrechnet werden können. Damit kann ein solcher Verlust viel schneller abgebaut werden. Oder ein Anleger, der nach Varta die Nase von Einzelaktien voll hat, und nur noch auf ETFs setzen will, kann die Verluste viel schneller nutzen und oftmals überhaupt nutzen. Aber es gibt eine Einschränkung: Pro Jahr und Person dürfen nur 20.000 Euro aus wertlosen Wirtschaftsgütern mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden. Übersteigende Beträge werden beim Finanzamt vorgetragen.
Bei großen Verlusten ist auch eine Mischstrategie möglich: Teilverkauf und teilweise ausbuchen lassen. Eine Übersicht über alle Verlustverrechnungstöpfe findet Ihr in diesem Artikel: Verlustverrechnungstöpfe: Wie werden Gewinne und Verluste aus Aktien, ETFs und Fonds verrechnet. Eine weitere Option: Wenn Ihr Probleme mit den 20.000 Euro pro Jahr habt oder gerne mehr verrechnen wollt, da ihr mehr andere Kapitalerträge habt, übertragt einen Teil der Aktien auf Euren Ehepartner und lasst sie dort ausbuchen. Beim Depotübertrag werden Anschaffungskosten mit übertragen. Mehr zum Depotübertrag und wie Ihr ihn zu Gestaltungszwecken nutzen könnt, erfahrt Ihr hier im Artikel: Depotübertrag – so funktioniert er und so spart Ihr damit Steuern.