Italien ist einer der Staaten, die mehr als die in Deutschland anrechenbare Quellensteuer von 15 Prozent einkassiert. Der Aufwand für das Zurückholen der zu viel abgerechneten Quellensteuer ist hoch. Aber es gibt den Weg der Vorabbefreiung. Wie und wo der funktioniert, und auch warum ihr Euch beeilen solltet, erkläre ich Euch in diesem Beitrag.
Im vergangenen Jahr habe ich nach und nach eine Position in der italienischen Beteiligungsgesellschaft Italmobiliare aufgebaut. Meine erste italienische Aktie. Da nun erstmals eine Dividende aus Italien ansteht, habe ich mich mit den Besonderheiten der Quellensteuer bei italienischen Aktien beschäftigt. Wenn Ihr mehr zu der in meinen Augen sehr interessanten italienischen Firma Italmobiliare (keine Anlageberatung) wissen möchtet, so empfehle ich Euch den ausführlichen Artikel auf dem Blog Abilitato von Jonathan Neuscheler (mit dem Code „finanzgeschichten“ bekommt Ihr dort zudem als Neukunden 32 Euro Nachlass auf das Monats- oder Halbjahres-Abo des Abilitato Clubs, der Code ist bei dem folgenden Link auch interlegt: Abilitato *) sowie den Beitrag auf dem herausragenden Blog value and opportunity.
Die italienische Quellensteuer wird wie alle ausländischen Quellensteuern auf Dividenden fällig, nicht aber auf Kursgewinne. Doch das tut auch schon weh, denn wenn Ihr nichts unternehmt, dann sieht die Dividendenabrechnung in Italien wie folgt aus, Kirchensteuer lasse ich der Einfachhheit halber mal außen vor:
Variante 1: Sparerpauschbetrag (Sparerfreibetrag) ausgeschöpft:
Brutto Dividendenbetrag 100,00 Euro
Quellensteuer Italien 26 % 26,00 Euro
Deutsche Kapitalertragssteuer 10 % 10,00 Euro
(nur 10 %, da 15 % Quellensteuer anrechenbar)
5,5 % Soli auf die dt. Kapitalertragssteuer 0,55 Euro
Netto-Dividende 63,45 Euro
Rückforderbare italienische Quellensteuer: 11,00 Euro
Variante 2: freier Sparerpauschbetrag (Sparerfreibetrag) oder Verlustvorträge im Topf Sonstige:
Brutto Dividendenbetrag 100,00 Euro
Quellensteuer Italien 26 % 26,00 Euro
Netto-Dividende 74,00 Euro
Rückforderbare italienische Quellensteuer: 11,00 Euro
Einstellung in den Quellensteuertopf: 15,00 Euro
Italien behält also 26 Prozent Quellensteuer ein, von denen nur 15 Prozent anrechenbar sind. Den Rest kann man zurückholen. Hier fehlen mir die Erfahrungswerte, aber ich habe im Netz schon gelesen, dass es bis zu zehn Jahre dauern soll. Daher lohnt es sich mit der Vorabbefreiung auseinanderzusetzen, denn dann sieht die Rechnung wie folgt aus:
Variante 3: Sparerpauschbetrag (Sparerfreibetrag) ausgeschöpft, Vorabbefreiung eingereicht:
Brutto Dividendenbetrag 100,00 Euro
Quellensteuer Italien 15 % 15,00 Euro
Deutsche Kapitalertragssteuer 10 % 10,00 Euro
(nur 10 %, da 15 % Quellensteuer anrechenbar)
5,5 % Soli auf die dt. Kapitalertragssteuer 0,55 Euro
Netto-Dividende 74,45 Euro
Variante 4: freier Sparerpauschbetrag (Sparerfreibetrag) oder Verlustvorträge im Topf Sonstige, Vorabbefreiung eingereicht:
Brutto Dividendenbetrag 100,00 Euro
Quellensteuer Italien 15 % 15,00 Euro
Netto-Dividende 85,00 Euro
Einstellung in den Quellensteuertopf: 15,00 Euro
Die Vorabbefreiung führt also in jedem Fall sofort zu einer nennenswert höheren Dividendenzahlung. Wie bekommt man nun also diese Vorabbefreiung? Ich habe bisher nur die Deutsche Kreditbank AG (DKB) gefunden, die diesen Service anbietet. Falls Ihr weitere Broker kennt, die diesen Service anbieten, bin ich für einen Hinweis in den Kommentaren dankbar. Bei der Deutschen Kreditbank habe ich beim Kundenservice die entsprechenden Formulare angefordert und dann ein ZIP-File mit insgesamt vier Dokumenten bekommen. In einem der PDFs erklärt die DKB Schritt für Schritt die zwei Dokumente, die Ihr ausfüllen müsst. Das erste ist das O.T.M.I-Formular:
Dieses Dokument muss einmalig eingereicht werden und nur, wenn sich Euer Name, Eure Anschrift oder Eure Steuernummer ändert, müsst Ihr eine neue Version einreichen.
Auf der zweiten Seite sind dann Eure Daten wie Anschrift, Steuernummer, Geburtsort und Geburtsdatum erforderlich. Wenn es sich um ein Einzeldepot handelt, muss mur Abschnitt A ausgefüllt werden. Bei Gemeinschaftsdepots sind unter Part C die gleichen Angaben für den zweiten Depotinhaber anzugeben. Handelt es sich um ein Firmendepot, ist Part B noch auszufüllen. Anschließend am Ende noch Name, Ort und Datum eintragen und unterschreiben.
Weiterhin wird zur Vorabbefreiung von der italienischen Quellensteuer noch eine Ansässigkeitsbescheinigung benötigt. Den Antrag auf Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung liefert die DKB ebenfalls mit. In diesem Formular sind im Wesentlichen Eure Meldedaten einzutragen, Informationen darüber, ob Ihr nur in Deutschland oder noch einem anderen Land Einkünfte erzielt sowie Information über die Art der Einkünfte (in diesem Fall Dividenden). Wichtig ist, dass Ihr dieses zweiseitige Formular auf ein einziges Blatt Papier druckt und die Unterschrift mit einem blauen Kugelschreiber vornehmt. Hintergrund ist, dass eine Signatur mit blauem Kugelschreiber dabei hilft, das Dokument zweifelsfrei als Original zu erkennen. Die Ansässigkeitsbescheinigung müsst Ihr nun an Euer Finanzamt schicken. Das Finanzamt bestätigt die Richtigkeit Eurer Daten und sendet Euch das gegengezeichnete und gestempelte Formular zurück. Anschließend schickt Ihr das O.T.M.I-Formular zusammen mit der Ansässigkeitsbescheinigung an die DKB:
Deutsche Kreditbank AG
Depotverwaltung
Fachbereich Quellensteuervorabreduzierung
Jägerallee 23
14469 Potsdam
Während das O.T.M.I-Formular so lange gültig ist, bis sich darin zu machende Angaben ändern, muss die Ansässigkeitsbescheinigung jedes Jahr neu ausgestellt werden. Die Ansässigkeitsbescheinigung könnt Ihr immer erst ab 1. Januar beantragen. Daher gilt die alte Bescheinigung aus Kulanzgründen immer bis zum 31. März des Folgejahres. Damit Dividenden vorab von der italienischen Quellensteuer befreit werden, müssen alle Unterlagen 4 Wochen vor dem Ex-Tag der ersten Dividendenzahlung vorliegen. Das Gleiche gilt für die Aktien: Es können nur Stücke berücksichtigt werden, die 4 Wochen vor dem Ex-Tag im Depot liegen. Im Fall von Italmobiliare sollte der Ex-Tag um den 8. Mai herum sein, so dass man zügig agieren sollte, falls noch ein Depotübertrag notwendigt ist. Den Service lässt sich die DKB ab diesem Jahr mit 30 Euro pro Jahr vergüten. Bedenkt man noch die Portokosten und die eigene Arbeitszeit, so sollten schon 400 bis 500 Euro Dividenden aus Italien fließen, damit sich die Vorabbefreiung lohnt. Wer noch kein Konto oder Depot bei der DKB hat, für den habe ich nachfolgende zwei Affiliate-Links zur Konto- und Depoteröffnung: DKB Girokonto *, DKB Broker *. Das Girokonto ist Voraussetzung für das Depot. Ab 700 Euro monatlichem Geldeingang ist es kostenfrei, in Monaten mit weniger Geldeingang kostet es 4,50 Euro. Es hindert Euch aber niemand daren, einfach Geld von einem anderen Konto, das Euch gehört, hin und her zu überweisen.
Ein Follower auf Twitter hat mir inzwischen mitgeteilt, dass es nach seinen Informationen bei der 1822direkt, der Online-Tochter der Frankfurter Sparkasse die Möglichkeit einer kostenfreien Vorabbefreiung von der italienischen Quellensteuer gibt. Hier geht es zum kostenfreien Depot der 1822direkt. *
Zum Abschluss noch eine kleine Info zu einer (weniger schönen) Eigenheit beim Handel mit italienischen Aktien: Italien kassiert eine Finanztransaktionssteuer, falls die Marktkapitalisierung der Firma im November des Vorjahres mehr als 500 Millionen Euro betragen hat. Die Finanztransaktionssteuer wird seit März 2013 fällig, egal ob Ihr die Aktien an einer Börse in Italien oder in Deutschland kauft. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Steuersätze. Im außerbörslichen Handel beträgt der Steuersatz 0,2 Prozent vom Umsatz, an der Börse nur 0,1 Prozent. Obwohl die Euronext in Mailand die Heimatbörse von Italmobiliare ist, habe ich auch bei Lang & Schwarz und an der LS Exchange sehr gute Kurse, oft mit engerem Spread, und das auch bei höheren Stückzahlen als in Italien selbst, bekommen. Und genau hier macht es den Unterschied: LS Exchange ist eine Börse. Hier zahlt Ihr nur 0,1 Prozent Finanztransaktionssteuer. Läuft das Geschäft aber außerbörslich über Lang & Schwarz (der Kurs ist der gleiche), dann zahlt Ihr 0,2 Prozent Finanztransaktionssteuer. Eine kleine persönliche Anmerkung noch dazu, wie irrsinnig diese Steuer ist: Untertägige Kauf- und Verkaufstransaktionen pro Finanzinstrument werden saldiert und es wird nur die Nettosumme besteuert. Also die Zockerei, die man angeblich mit einer Finanztransaktionssteuer eindämmen will, die wird steuerfrei gestellt, und der langfristige Anleger wird bestraft. Wenn das mal kein Ergebnis von Lobbyarbeit ist.
Weitere Beiträge zu den Themen Aktienhandel im Ausland, zur Quellensteuer in verschiedenen Ländern, zum Quellensteuertopf sowie alles Wichtige zu Dividenden:
Quellensteuer bei Schweizer Aktien zurückholen und umgehen. Die Schweiz hat inzwischen auf ein elektronisches Verfahren umgestellt und die Erstattung geht relativ zügig und reibungslos.
Japanische Aktien: Quellensteuer, Spread, Round Lots. Japanische Aktien lassen sich oft schon mit überschaubaren Beträgen günstig direkt in Tokio kaufen. Aber es gibt einige Besonderheiten zu beachten.
Können gezahlte ausländische Quellensteuern nicht direkt bei der Ermittlung der deutschen Kapitalertragssteuer berücksichtigt werden, so landen diese im Quellensteuertopf. Alles, was es mit dem Quellensteuertopf und den weiteren Verlustverrechnungstöpfen auf sich hat, erfahrt Ihr im verlinkten Artikel.
Von Land zu Land gibt es Unterschiede in Bezug auf Dividenden. Während in Deutschland und der Schweiz die jährliche Zahlung nach der Hauptversammlung Tradition hat, zahlen japanische Firmen zwei Mal im Jahr Dividende. Doch zwischen dem Ex-Tag und dem Auszahlungstag vergenen oft Monate. In den Vereinigten Staaten gibt es dagegen meist quartalsweise, teilweise sogar monatlich Dividende. Im nachfolgende Artikel erkläre ich Euch die wichtigsten Stichtage und Zusammenhänge in Bezug auf Dividendenzahlungen: Alles, was Du über Dividenden wissen musst!
Bild von Stefano Rossi auf Pixabay.
können sie auch was zur dänischen Quellensteuer veröffentlichen?
Stichwörter: Ansässigkeitsbescheinigung – welches Formular?
welche Dinvidenden aus welchem Jahr Kalenderjahr oder Geschäftsjahr der Gesellschaft (Zwischendividende – wird ja im Jahr vorher bezahlt)
Das wäre nett,
vielen Dank schon mal
Hallo Markus,
ich habe vor mittelfristig alle Quellensteuern abzuhandeln. Aber im Moment mache ich erst mal die intensiver, bei denen ich selbst Abrechnungen vorliegen habe bzw. die mich selbst betreffen, da ich dort die Prozesse am besten nachvollziehen kann.
Schöne Grüße
Matthias
Hallo Matthias!
Noch ein Nachtrag: Da ich in den letzten Tagen das 1. Mal eine französische Aktie gekauft habe, musste ich erfahren, dass auch beim Kauf von französischen Aktien eine Finanztransaktionssteuer von 0,2% fällig wird. Das hatte ich bis dato nirgendwo gelesen.
Hallo Martin,
ja, ist bei allen französischen Aktien mit mehr als 1 Milliarde Börsenwert so. Zum Thema Frankreich habe ich ohnehin noch einen eigenen Artikel bzgl. Quellensteuerthematik geplant.
Wird demnächst irgendwann kommen. Da werde ich dann auch das Thema der Quellensteuer mit reinbringen.
Der weil warte ich auf die Rücksendung meines französischen Quellensteuerformulars. Der Finanzbeamte hatte die Version, die für mich ist, unterschrieben, aber auf der Version, die für die französischen Behörden ist, seine Unterschrift vergessen. 🙂
Schöne Grüße
Matthias
Alexander Hintze
Sehr geehrter Hr. Schmitt,
ich habe (einige) italienische Terna SPA Aktien im Depot. Sie haben über eine Vorabbefreiung der 11% Dividendensteuer Italiens mittels O.T.M.I Antrags-Formular berichtet. Sehr gut beschrieben, wie ich finde!
Ist diese Vorabbefreiung für Privatpersonen wie mich möglich?
Der Fachabteilung meiner Stadt-Sparkasse Wedel (bei Hamburg) der das O.T.M.I.-Formular bekannt ist sagt, das können nur Juristische Personen beantragen keine Privaten.
Vielen Dank für eine kurze Antwort, es würde mir ggf. einige Jahre Abwarten auf die Rückzahlung aus IT ersparen,
Gruss,
Alex Hintze
War im Urlaub. Habe in der Zwischenzeit ja per Mail geantwortet.
Der S-Broker wickelt seine Wertpapiere wie die DKB um 1822 ebenso über die DWP Bank ab und bietet dadurch ebenso die Vorabbefreiung an. Weitere Infos hier: https://www.sbroker.de/services/fragen-antworten/steuer-freistellungsauftrag.html
Ebenso bietet Maxblue eine etwas umfangreichere Vorabbefreiung an: https://www.maxblue.de/dam/maxblue/de/files/pdf/maxblue_Vollmacht_Steuererstattung_deutsch-englisch.pdf
Einen weiteren hilfreichen Service zur Rückerstattung von Quellsteuern bietet der Service von Divizend: https://divizend.com/de/
Danke für die Ergänzung!